BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - In ...
Ein Recht auf einen Aufenthalt von über 90 Tagen in einem anderen EU-Mitgliedstaat vermittelt dieser Titel jedoch nicht. Um diesen Titel zu erhalten, müssen Sie seit mindestens fünf Jahren einen Aufenthaltstitel besitzen, mindestens 60 Monate lang Beiträge zu einer Rentenversicherung geleistet haben, Ihren Lebensunterhalt sichern können ...