Helpdesk - Häufig gestellte Fragen zu Bioziden ...
Helpdesk-Nummer: 0436. Artikel 89 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 definiert für verschiedene Situationen Abverkaufsfristen: 1. Bei der Bewertung eines Altwirkstoffs wird festgestellt, dass von seiner Verwendung ein nicht zu akzeptierendes Risiko ausgeht und dass er nicht in die Positivliste der genehmigten Wirkstoffe aufgenommen wird.