Lieferanten von Desinfektionsmitteln in paarl
Alkoholsteuerrechtliche Regelungen zur Herstellung von ... Berechtigt zur Herstellung von Desinfektionsmitteln aus unvergälltem Alkohol sind außerdem alle Personen, die bereits Inhaber einer Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung von unvergälltem Alkohol zur Herstellung von Arzneimitteln nach § 28 i.V.m. § 27 Abs. 1 Nr. 1 AlkStG sind.