Problemstellung - welcher Zweck wird verfolgt ...
Jeder deutsche Zivilrichter kann Sie psychiatrisieren. Er nutzt dafür den § 56 ZPO und erhebt "Zweifel" an Ihrer Prozeßfähigkeit. Da Sie kein unmittelbares Beschwerderecht haben, reichen summarische Begründungen. Sieht der Richter seine Zweifel als nicht ausgeräumt an, verlieren Sie das Zugangsrecht zum Gericht. Der Richter ist frei in seinen Ermittlungen, es gilt Freibeweis.